
Hat ein Arbeitgeber keine eigene Vorsorgeeinrichtung errichtet, so schliesst er sich mit einem Anschlussvertrag einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung zur Durchführung der beruflichen Vorsorge an. Der Anschlussvertrag umschreibt die gegenseitigen Rechte und Pflichten und regelt unter anderem di...
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